PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | NR 44/24 | 16. Juli 2024

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Gartenabfälle gehören nicht in die Natur

 

NABU NRW: Grünschnitt bitte fachgerecht entsorgen

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Düsseldorf – Ob Hitze, Trockenheit oder Dauerregen – im Garten wächst es weiter. Wer Rücksicht auf das Brutgeschäft der Vögel nimmt, hat sich bisher mit dem Schneiden von Hecken und Sträuchern zurückgehalten. Doch diese Zeit ist bald vorbei und damit fällt für viele Gärtner*innen der Startschuss, mit Pflegeschnitten wieder für mehr „Ordnung im Garten“ zu sorgen. Doch wohin mit den Gartenabfällen, wenn Kompost und Biotonne bereits gefüllt sind und man das Schnittgut nicht im Garten entsorgen möchte? „Auf keinen Fall in der Natur abladen!“, appelliert Dr. Götz Loos, Sprecher des Landesfachausschusses Botanik im NABU NRW, an alle Gartenbesitzenden. Denn was viele nicht wüssten: Auch Gartenabfälle am falschen Ort haben negative Folgen für die Natur.

 

„Gartenabfälle gehören nicht in den Wald oder in die Landschaft, sondern auf den eigenen Komposthaufen, in die Biotonne oder zu den Grünschnittsammelstellen der Gemeinden“, so Loos weiter. Dort kann das Schnittgut – meist bis zu einem Kubikmeter – kostenlos abgegeben werden und wird dort fachgerecht weiterverarbeitet. Wer Gartenabfälle illegal im Wald entsorgt, verursacht nicht nur hohe Kosten für die Allgemeinheit, sondern schadet auch der Natur. Zum einen gelangen überschüssige Nährstoffe wie Stickstoff in den Boden. „Diese Überdüngung führt zu Veränderungen der typischen Lebensgemeinschaften. Pflanzen und Tiere nährstoffarmer Standorte verschwinden. Am Ende wachsen dort nur noch Brennnesseln und Brombeeren“, erklärt der Botaniker. Gelangen die Nährstoffe bis ins Grundwasser, werden zudem die Trinkwassergewinnung und -qualität erheblich beeinträchtigt.

 

Andererseits gelangen mit den Gartenabfällen auch nicht heimische Gehölze und Stauden in die Natur. Einige dieser „Gartenflüchtlinge“ verursachen dann im Laufe der Jahre erhebliche Probleme, da sie zu einer Gefahr für die heimische Artenvielfalt werden. Verdrängen sie heimische Pflanzen, hat dies in der Regel auch Auswirkungen auf die daran angepassten Tierarten. So verdrängt der Japanische Staudenknöterich, der ursprünglich als Zierpflanze in unseren Gärten angepflanzt wurde, dort, wo er sich ungehindert ausbreitet, inzwischen vielerorts die standorttypischen Pflanzengesellschaften. Loos: „Solche invasiven Pflanzenarten fügen der heimischen Natur enormen Schaden zu und verursachen erhebliche Kosten, zum Beispiel bei der Pflege von Naturschutzgebieten vor Ort.“

 

Leider sei das Abladen von Gartenabfällen in der freien Natur kein Einzelfall. In Wohngebieten am Waldrand sei diese Art der Entsorgung sogar häufig zu beobachten. „Ein solches Verhalten verbietet sich eigentlich von selbst. Mit dem gleichzeitigen Anspruch, den Wald als Erholungsraum zu nutzen, verträgt sich eine solche „Müllkippen-Mentalität“ überhaupt nicht“, gibt Loos zu bedenken. Zudem sei die Entsorgung von Müll – und dazu gehören auch Gartenabfälle – in Wald und Flur gesetzlich verboten. Wer dennoch illegal entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann. Melden könne man „wilden Müll“ übrigens bei der örtlichen Polizei oder bei der Abfallbehörde der jeweiligen Kommune oder des Landkreises.

 

Tipps und Anleitungen für einen naturnahen Garten und die Anlage von Komposthaufen:

 

www.schmetterlingszeit.de oder auch www.NABU.de/gartenreich

 

Für Rückfragen:

 

Dr. Götz Loos, Sprecher des Landesfachausschusses Botanik im NABU NRW, goetz.h.loos@gmail.com  

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NABU NRW-Pressestelle
Elisabeth Stanzl | Birgit Königs
Tel. +49 (0)211 15 92 51-13 | -14
E-Mail: Presse@NABU-NRW.de 

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | NR 41/24 | 28. Juni 2024

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Die Glühwürmchen sind los!

NABU NRW: Was den kleinen Leuchtkäfern gut tut

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Düsseldorf – Warme Sommernächte locken nicht nur uns Menschen nach draußen, auch Glühwürmchen lieben diese Nächte. Meist nur fünf bis zehn Tage, von Ende Juni bis Anfang Juli, fliegen sie mit Einbruch der Dämmerung los und gehen auf Brautschau. Entlang von Waldrändern, im Gebüsch oder auch im Park, zudem meist in Wassernähe, sind sie dann zu hunderten unterwegs – ein bezauberndes Naturschauspiel. „Leider werden von Jahr zu Jahr weniger Glühwürmchen beobachtet. Die hohe Lichtverschmutzung und fehlende Gehölzstrukturen in Wassernähe machen auch diesem faszinierenden Insekt das Überleben immer schwerer“, so Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW. Doch auch ihnen könne man helfen.

 

„Bei den hier fliegenden Exemplaren handelt es sich zumeist um den Kleinen Leuchtkäfer, bei dem sowohl Männchen als auch Weibchen leuchten“, erklärt Karl-Heinz Jelinek, Insektenkundler beim NABU NRW. Dabei sitzt das flügellose Weibchen auf Ästen im Gebüsch oder auch auf hohen Grashalmen und lockt mit ihrem leuchtenden Hinterleib vorbeifliegende Männchen an. Das Licht wird in so genannten Leuchtzellen erzeugt. Hier wandelt der Käfer chemische Energie in elektrische Energie um - und das sehr effizient. Warm wird den Tieren dabei nicht, denn das auf diese Weise erzeugte Licht bleibt kalt. Sein Zweck: Einzig und allein die Fortpflanzung. Nach Paarung und Eiablage sind die Lebensenergien der Käfer allerdings rasch erschöpft, denn in ihrem oberirdischen Lebensabschnitt nehmen sie keine Nahrung mehr zu sich.

 

Den größten Teil ihres Lebens verbringen die Käfer zuvor unterirdisch als Larve. Drei Jahre währt das Larvenstadium, in dem die Käferlarve Unmengen an kleinen Schnecken verputzt. Das freut jeden Gärtner. Was kann man Glühwürmchen nun Gutes tun? Da sie es schattig und eher feucht mögen, sollte man im Garten nach Möglichkeit kleinere heimische Laubbäume und Sträucher anpflanzen, Laub- und Reisighaufen, einen Teich oder ein Hochstaudenbeet anlegen. Jelinek: „Zudem sollte man auf nächtliche Beleuchtung im Garten verzichten. So finden sich Männchen und Weibchen leichter und die nächste Generation Glühwürmchen ist gesichert.“

 

Mehr Tipps und Anleitungen für einen insektenfreundlichen, artenreichen Garten:

 

www.schmetterlingszeit.de oder auch www.NABU.de/gartenreich

 

Für Rückfragen:

 

Karl-Heinz Jelinek, Insektenkundler beim NABU NRW, mobil: 0151 – 15 21 14 83

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NABU NRW-Pressestelle
Elisabeth Stanzl | Birgit Königs
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NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 40/24 | 20. Juni 2024

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Jungvögel am Boden sind meist nicht in Not

 

NABU: Vermeintlich hilflose Vogelkinder nicht mit nach Hause nehmen

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Düsseldorf – Zurzeit tschilpt und piept es in vielen Nistkästen, Hecken und Gebüschen besonders laut. Der fast flügge Vogelnachwuchs bettelt vehement um Futter. Zahlreiche Vogeljungen haben dabei bereits das Nest verlassen und halten sich in der unmittelbaren Umgebung auf. Die Vorsitzende des NABU Nordrhein-Westfalen, Dr. Heide Naderer, appelliert deshalb an Bürgerinnen und Bürger, solch vermeintlich hilflose Vogelkinder auf jeden Fall in der freien Natur zu belassen. Nur ganz selten handele es sich bei gefundenen Jungvögeln am Boden um verlassene, verletzte oder geschwächte Tiere, die Hilfe benötigen.

 

„Die Jungtiere einiger Vogelarten verlassen ihre Nester bereits, bevor sie fliegen können. Zurzeit ist dies insbesondere der Nachwuchs von Eulen-, Greif- oder Rabenvögeln“, erklärt Christian Chwallek, Sprecher des Landesfachausschusses Ornithologie im NABU NRW. Wer etwas Geduld aufbringe und die unbeholfenen Jungvögel beobachte, könne aber meist feststellen, dass sie weiterhin von ihren Eltern betreut und gefüttert werden. Damit sie nicht verloren gingen, ließen die Jungvögel fast unablässig so genannte 'Standortlaute' hören. In diesem Stadium fallen sie daher auch den Menschen stärker auf. Ein Eingreifen, um die vermeintlich hilflosen Jungvögel zu retten, sei in den meisten Fällen allerdings nicht nötig.

 

„Lediglich bei Gefahr durch Katzen oder an vielbefahrenen Straßen, sollte man die Jungtiere wegtragen und an einem geschützten Ort in unmittelbarer Nähe des Fundortes wieder absetzen“, so der NABU-Vogelexperte weiter. Dabei kann man junge Vögel ohne Probleme berühren, da der Geruchssinn bei Vögeln im Vergleich zu Säugetieren nur sehr gering ausgeprägt ist. Vogeleltern nehmen ihre Brut deshalb problemlos wieder an. Chwallek: „Wenig sinnvoll sei es jedoch gesunde, fast flügge Jungvögel in Wildtierauffangstationen zu bringen, da sie von dort entweder aufwändig wieder an ihren Ursprungsort zurückgebracht werden oder später gar ausgewildert werden müssen.“

 

Zeigt der gefundene Vogel jedoch sichtbare Verletzungen wie Wunden, Fehlhaltung von Kopf- und Gliedmaßen oder befindet sich in Rücken- bzw. Seitenlage ist dringend Hilfe nötig. Solche Jungvögel sollten dann nach Möglichkeit in eine anerkannte Auffangstation oder Vogelpflegestation gebracht werden. Dies gelte ebenfalls für nicht flügge Jungtiere von Mauerseglern oder Schwalben, die aus dem Nest gefallen sind. Die Kontakte von Wildtier- bzw. Vogelauffangstationen können bei den Gruppen des NABU, den Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, Zoologischen Gärten oder auch bei Tierärzten oder Tierschutzvereinen erfragt werden.

 

Für Rückfragen:

 

Christian Chwallek, Sprecher des Landesfachausschusses Ornithologie im NABU NRW, mobil: 0172 30 50 359

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Elisabeth Stanzl | Birgit Königs
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PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | Nr. 30/24 | 29. Mai 2024

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Vorsicht vor Bussardattacken beim Joggen

NABU gibt Tipps zum richtigen Verhalten

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Düsseldorf – Beim Joggen in Waldrandnähe oder in der Nähe kleinerer Waldgehölze ist in den kommenden Wochen wieder etwas Vorsicht angesagt. Dort brütende Mäusebussarde erwarten nun ihren Nachwuchs. Vereinzelte Bussardeltern reagieren dann schon einmal empfindlich auf sich schnell bewegende Jogger*innen, Radfahrer*innen und seltener sogar auf Fußgänger*innen und attackieren die vermeintliche Gefahr für ihre Jungen – manchmal auch mit Schnabel und Krallen. Der NABU NRW rät dazu, in der Umgebung bekannter Horste sich aufmerksam und langsam zu bewegen. Für den Fall, dass es dennoch zu einem Angriff kommt, sollte man möglichst Ruhe bewahren, den Kopf mit Händen oder einem erhobenen Ast abschirmen und sich langsam vom Bussard und seinem Horst entfernen.

 

„Es ist die Geschwindigkeit, die den Bussard dazu veranlasst, in dem Jogger oder Radfahrer eine Bedrohung für seine Jungen zu sehen“, erklärt Christian Chwallek, Sprecher des Landesfachausschusses Ornithologie im NABU NRW. Bussarde brüten ab Mitte April. Die Jungen schlüpfen nach rund fünf Wochen, nach weiteren sechs bis sieben Wochen verlassen sie den Horst. Die kritische Phase, in der die Altvögel am ehesten ihre Brut aggressiv verteidigen, beginnt also Anfang Juni und reicht bis in den Juli. „Die Gefahr eines Angriffs besteht nur während der Aufzucht und ist zudem von Paar zu Paar unterschiedlich. Sobald die Jungen selbständig sind, kehrt bei den Eltern wieder Ruhe ein“, so der NABU-Vogelexperte weiter. Zumeist bliebe es auch bei Scheinangriffen. Dennoch sei es ratsam, Gegenden, von denen man weiß, dass es dort angriffsfreudigere brütende Bussarde gibt, für ein paar Wochen zu meiden.

 

Normalerweise sind Bussarde friedliche Tiere. Der imposante Greifvogel ist der häufigste in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen brüten zwischen 9000 und 14000 Paare. Er schwebt oft in großen Kreisen am Himmel und hält von Sitzwarten aus Ausschau nach Beute, die hauptsächlich aus kleinen Säugetieren wie Mäusen oder Maulwürfen besteht. Vor allem im Winter ist der Bussard häufig auch an Autobahnen zu beobachten, wo er auf Erhöhungen wie Wildschutzzäunen oder Schildern sitzt und darauf hofft, dass bald Aas anfällt. Seinen Horst legt der tagaktive Vogel gern in Waldrandnähe oder an Lichtungen in etwa 10 bis 20 Meter Höhe an.

 

Für Rückfragen:

Christian Chwallek, Sprecher Landesfachausschuss Ornithologie, mobil: 0172 30 50 359

 

NABU NRW-Pressestelle 
Elisabeth Stanzl | Birgit Königs   
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PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | Nr. 25 | 30. April 2024

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15 Jahre nach der ersten Wolfssichtung: Wölfe fest etabliert in NRW

Neue forsa-Umfrage zeigt hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, doch Herausforderungen bleiben

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Düsseldorf – Zum diesjährigen „Tag des Wolfes“ am 30. April, 15 Jahre nach der ersten Wolfssichtung in NRW, reflektiert der NABU NRW die Entwicklungen rund um die Rückkehr der Wölfe. Eine aktuelle forsa-Umfrage, durchgeführt vom NABU Bundesverband, zeigt zwar eine hohe Akzeptanz der Wölfe in der Bevölkerung mit 78 Prozent Zustimmung dafür, dass Wölfe wie andere heimische Wildtiere behandelt werden sollten, dennoch sind die Herausforderungen im Umgang mit dem Wolf nicht zu unterschätzen.

 

„Wir sind uns der Bedenken der Landwirtschaft und der Nutztierhalter*innen bewusst und setzen uns für einen konstruktiven Dialog ein. Effektiver Herdenschutz ist essenziell, um den Konflikt zwischen Wolf und Weidetierhaltung zu minimieren. Dies muss jedoch Hand in Hand mit den landwirtschaftlichen Betrieben geschehen, um praktikable Lösungen zu finden“, erklärt Wolfgang Kwasnitza, Sprecher des Landesfachausschusses Wolf beim NABU NRW.

 

Der NABU NRW fordert eine flächendeckende Unterstützung und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen durch das Land NRW. Um das Lernen junger Wanderwölfe an mangelhaft geschützten Nutztieren zu verhindern, ist es wichtig, dass Tierhalter*innen vor allem vulnerable Nutztiere wie Ziegen, Schafe, Kälber oder Ponys ausreichend schützen.

 

Zudem bleibt der NABU NRW im Dialog mit landwirtschaftlichen Verbänden, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten, die sowohl den Schutz von Weidetieren als auch die Anforderungen des Naturschutzes berücksichtigen.

 

Die vom NABU in Auftrag gegebene forsa-Umfrage zeigt auch, dass die Bürger*innen NRWs die Präsenz von Wölfen weitgehend positiv sehen: Nur 13 Prozent haben negative oder sehr negative persönliche Gefühle und Empfindungen gegenüber Wölfen. Der NABU NRW wird sich weiterhin für ein konfliktarmes Miteinander von Wolf, Mensch und Nutztier einsetzen und setzt auf die Unterstützung und das Verständnis aller Beteiligten für ein ausgewogenes Wolfmanagement.

 

Link zu den aktuellen Wolfszahlen: https://nrw.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/nrw/index.html

 

Für Rückfragen:

Thomas Pusch, Beauftragter des Landesvorstandes für das Thema Wolf, t.pusch@nrw-wolf.de 

Wolfgang Kwasnitza, Sprecher des Landesfachausschuss Wolf, w.kwasnitza@nrw-wolf.de, Tel.: 0157 71807201

 

 

 

 

 

GEMEINSAME Pressemitteilung BUND | LNU | NABU NRW | 21. November 2023

 

Abschuss von Wölfen nur als letztes Mittel der Wahl

 

Natur- und Umweltschutzverbände erwarten eindeutige Beweise für Überwindung des empfohlenen Herdenschutzes im Fall von GW 954f

 

Düsseldorf – Seit mehr als einem Jahrzehnt setzen sich die Landesverbände von Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) für die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung ein. Anlässlich der anhaltenden Forderungen nach einem Abschuss von Wolf GW 954f im Wolfsgebiet Westmünsterland und den laufenden Vorbereitungen von Seiten des Landes beziehen die nordrhein-westfälischen Umwelt- und Naturschutzverbände nun Stellung und fordern, die Abschusspläne nicht weiter voranzutreiben. Von flächendeckenden und funktionstüchtigen Herdenschutz ist man in den NRW-Wolfsgebieten und gerade auch im Raum Schermbeck weit entfernt. Dies ist aber Voraussetzung um überhaupt einen Abschuss in Erwägung ziehen zu können.

 

BUND, LNU und NABU weisen darauf hin: Der Wolf ist nach europäischem und bundesdeutschem Artenschutzrecht streng geschützt. Europa wie Deutschland und hier auch NRW müssen ihr Teil dazu beitragen, dass die Wolfspopulation einen günstigen Erhaltungszustand erreicht. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums wird der Erhaltungszustand des Wolfes, trotz der Zunahme der Wolfspopulation in Deutschland, aufgrund der bisher noch zu geringen Anzahl (im Besonderen der Weibchen) und Verbreitung der Wölfe als "ungünstig - schlecht" bewertet. Erst wenn Wölfe auch in bisher nicht vom Wolf besiedelten, aber besiedelbaren Gebieten vorkommen und ihre Zahl so groß ist, dass der Wolf auch langfristig ohne Inzuchterscheinungen in Deutschland überleben kann, kann der Erhaltungszustand als "günstig" bewertet werden“. Dieser günstige Erhaltungszustand sei darüber hinaus dann auch für die Zukunft zu gewährleisten. Die Existenz des bisher einzigen rein nordrhein-westfälischen Rudels durch die jetzt geplante Tötung der reproduzierenden Fähe bewusst auf´s Spiel zu setzen, ist aus Sicht der Verbände nicht mit EU-Recht vereinbar.

 

Zudem suggeriert ein Abschuss eine Lösung, die nicht von Dauer sein wird. Einmal besetzte Wolfsreviere werden von anderen Wölfen wieder besetzt werden. Auch diese werden bei unzureichendem Herdenschutz ebenfalls lernen, Weidetiere als Beute zu sehen. Hier sind die Tierhalter in der Pflicht, die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zu nutzen und ihre Tiere wolfssicher zu schützen. Damit dies möglichst flächendeckend geschehen kann, muss das Land endlich ganz NRW als Förderkulisse ausweisen. Nur so lässt sich verhindern, dass wandernde Wölfe problematisches Verhalten gegenüber Weidetieren erlernen.

 

Grundsätzlich ist der Abschuss keine Lösung, so BUND, LNU und NABU. Bevor man über den Abschuss eines Tieres überhaupt nachdenke, müssen alle zumutbaren Alternativen wie wolfsabweisende Herdenschutzzäune, Schutzhunde sowie Aufstallungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein. Da die Qualität des Herdenschutzes für die Entwicklungen in einem Wolfsgebiet extrem wichtig ist, fordern die Naturschutzverbände darüber hinaus, dass die LANUV-Tabelle der NRW-Nutztierrisse um einen entsprechenden Nachweis über die Herdenschutzmaßnahmen bei jedem Riss ergänzt wird.

 

Die ausführliche Stellungnahme von BUND, NABU und LNU zum geplanten Wolfsabschuss ist zu finden unter https://www.bund-nrw.de/fileadmin/nrw/dokumente/Naturschutz/Wolf/2023_11_18_STN_NV_abschuss_gloria_web.pdf.

 

Ansprechpartner*in:

 

BUND NRW: Holger Sticht, Landesvorsitzender, T. 0176 36345529, holger.sticht@bund.net

 

NABU NRW: Dr. Heide Naderer, Vorsitzende, T. 0211 15 92 51-41, Heide.Naderer@NABU-NRW.de

 

LNU: Mark vom Hofe, Vorsitzender, T. 0170/1509152

 

 

 

 

NABU NRW-PRESSEMITTEILUNG | Nr. 49/23 | 21. Juli 2023 ________________________________________________________________

 

Ruhe bewahren bei Wespe & Co.

 

NABU: So gelingt der friedliche Umgang mit den wehrhaften Insekten

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Düsseldorf – Das eher kühle und feuchte Frühjahr hat zunächst keine günstigen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wespen- und Hornissenvölkern geschaffen. Deshalb erreichen sie in diesem Jahr ihre höchste Individuenzahl etwas später als im Superinsektenjahr 2022. Doch nun stellen sich Vertreter der Gemeinen und der Deutschen Wespe wieder häufiger an Kaffeetafeln, in Bäckereien oder beim Grillen im Garten auf dem Steak ein und knabbern ungeniert an allen zucker- und proteinreichen Nahrungsmitteln. Entsprechend häufen sich die Anfragen beim NABU NRW wie mit den ungebetenen, gelb-schwarzen Gästen umzugehen sei, um möglichst nicht gestochen zu werden, und wie gefährlich Wespen und Hornissen am Haus oder im Garten tatsächlich sind. Grundsätzlich besteht kein Grund zur Panik, so der NABU und gibt Tipps zum Umgang mit den wehrhaften Insekten.

 

Auf der Suche nach Nahrung werden Wespen zurzeit vermehrt von süßen Speisen und Grillfleisch angelockt. Während Kuchen, Eis und Saft der eigenen Versorgung dienen, wird Fleisch zur Aufzucht der Brut genutzt. „Kommen einem die gelb-schwarz-gestreiften Hautflügler dabei zu nahe, bewahrt man am besten die Ruhe. Auf keinen Fall sollte man wild um sich schlagen. Ein Mittel der Wahl ist es aber die Tiere mit Wasser zu besprühen“, sagt Joachim Eberhardt vom Fachausschuss Entomologie im NABU NRW. Außerdem empfiehlt es sich, süße Speisen und Getränke im Freien abzudecken, um die Wespen gar nicht erst anzulocken. Sinnvoll sei es auch, nicht aus offenen Flaschen zu trinken, sondern Strohhalme zu benutzen.

 

„Normalerweise reagieren Wespen bei ihrer Nahrungssuche nicht aggressiv. Durch hektische oder panische Bewegungen allerdings fühlen sie sich bedroht. Sie sollten daher in der Nähe von Wespen und Hornissen vermieden werden“, so Eberhardt weiter. Kommt es beim Versuch Wespen abzuwehren doch einmal zu einem Stich, hilft es, diesen schnell zu kühlen oder mit einem „Stichheiler“ zu behandeln. Bei Allergieverdacht oder Stichen im Mund-Rachen-Bereich sollte dagegen umgehend ärztliche Hilfe geholt werden. Eine Allergie, die drei bis fünf Prozent der Bevölkerung betrifft, äußert sich in Symptomen wie extremen Schwellungen, Schwindel, Ohnmacht oder Übelkeit. Menschen mit bekanntermaßen allergischen Reaktionen gegenüber Wespenstichen sollten stets Erste-Hilfe-Ausrüstungen und Medikamente bei sich führen.

 

Auch wenn Wespen und Hornissen für den ein oder anderen nur lästige Störenfriede sind, einen wichtigen Aspekt sollte man nicht vergessen: Sie sind außerordentlich nützlich. Diese wehrhaften Insekten sind ein wichtiger Bestandteil der Natur: Sie verfüttern eine Unmenge anderer Insekten wie Mücken, Fliegen und Bremsen an ihre Brut und tragen so zum ökologischen Gleichgewicht bei. Hornissen ernähren sich wiederum von kleineren Wespenarten und zahlreichen Insekten, die im Gartenbau wie in der Land- und Forstwirtschaft wenig beliebt sind. „Sie sind also sehr hilfreich, wenn es darum geht Wespen in Schach zu halten, und zudem deutlich friedfertiger als ihre kleine gelb-schwarze Verwandtschaft“, erklärt der NABU-Hautflügler-Experte. Da Hornissen zu den Arten gehören, die von der Erwärmung profitieren, kann man sie seit einigen Jahren tatsächlich deutlich häufiger beobachten.

 

Wer ein Wespen- oder Hornissennest in seinem unmittelbaren Umfeld registriert, sollte also prüfen, ob nicht doch ein Miteinander von Mensch und Wespen- bzw. Hornissenstaat möglich ist, rät der NABU NRW. Denn spätestens im Herbst ist die Zeit der Wespen und Hornissen vorbei. Dann sterben die Völker und nur die diesjährigen Königinnen überwintern an anderer Stelle. Sei eine Umsiedlung oder Beseitigung unumgänglich, beispielsweise bei Allergikern, in der Nähe von Kinderspielplätzen oder an häufig genutzten Durchgängen, sollte dies nur von sachkundigen Fachleuten durchgeführt werden. Hierzu ist es erforderlich, bei der örtlichen Unteren Naturschutzbehörde nachzufragen. Denn Wespen sind laut Bundesnaturschutzgesetz – wie alle wildlebenden Tiere – geschützt. Hornissen sind sogar besonders geschützt. Deshalb darf weder den Tieren Schaden zugefügt werden, noch dürfen die Nester ohne besonderen Grund entfernt oder zerstört werden.

 

Weitere Infos zum richtigen Umgang mit Wespen und Hornissen sind unter www.nabu-nrw.de zu finden.

 

Für Rückfragen:

Dr. Joachim Eberhardt, Sprecher des Landesfachausschuss Entomologie im NABU NRW, Tel: 0251 899 7423

 

 

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | NR 48/23 | 14. JUlI 2023

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Jetzt schwirren sie wieder von Blüte zu Blüte – die Falter, die keine Kolibris sind

NABU-Beobachtungstipp: Taubenschwänzchen sind wieder in NRW unterwegs

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Düsseldorf – Es ist kein Kolibri und dennoch schwirrt es von Blüte zu Blüte und trinkt heftig flügelschlagend Nektar im Flug. Und es ist auch nicht nachts aktiv, wie es sich für einen klassischen Nachtfalter gehören würde, sondern tagsüber. Das Taubenschwänzchen, ein ursprünglich im Mittelmeerraum beheimateter Wanderfalter, hat nicht nur eine interessante Biologie, es ist auch in NRW immer häufiger und früher unterwegs. „Der Falter profitiert vom Klimawandel und übersteht seit einigen Jahren auch nördlich der Alpen die milden Winter erfolgreich“, erklärt Karl-Heinz Jelinek, Schmetterlingsexperte beim NABU NRW, die zunehmenden Sichtungen der vergangenen Jahre.

 

Als Wanderfalter flog der tagaktive Nachtfalter ursprünglich zu Beginn des Hochsommers aus dem Mittelmeergebiet in Mitteleuropa ein, um hier eine Folgegeneration zu erzeugen. Im Gegensatz zu unseren einheimischen Schwärmern überwintert er als ausgewachsener Falter, was ihm das Überleben nördlich der Alpen in Zeiten kälteren Klimas schwer gemacht hat. Doch die milden Winter der vergangenen Jahre ermöglichen ihm jetzt auch in unseren Breiten zu überleben", so Jelinek weiter. Erste Exemplare können deshalb manchmal schon im frühen Frühling in Gärten, auf Balkonen und Wiesen beobachtet werden. In größerer Zahl schwirren sie nun im Hochsommer vor kelchigen Balkonblumen wie Geranien oder Petunien, besuchten Sommerflieder, Phlox oder Schmetterlingsblütler wie Rotklee und Luzerne.

 

Der markante Schwirrflug des behaarten Falters ermöglicht ihm, innerhalb von fünf Minuten bis zu hundert Blüten zu besuchen. Das erfordert jedoch eine Menge an Energie. "Ein Pausieren auf einer Blüte ist da nicht drin", erläutert Jelinek. Jeder zu lange Stopp führe zu einem Auskühlen der Flugmuskulatur. Zudem biete der Schwirrflug einen überlebenswichtigen Vorteil, denn so bleibe immer eine ausreichende Distanz zwischen Insekt und Blüte und das Taubenschwänzchen gut vor getarnten Fressfeinden wie der Krabbenspinne geschützt. Nun nutzen die Falter das aktuelle, warme Sommerwetter zur Eiablage. Gerne werden die an warmen Böschungen wachsenden Pflanzen des Kletten-Labkrautes genutzt. Das grüne Ei wird dabei im Schwirrflug an die Triebspitze der Pflanze geheftet.

 

Meldungen über vereinzelte Sichtungen reichen zurück bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. Laut Jelinek ein Beleg dafür, dass die Zugrouten der Falter bereits seit langer Zeit bestehen. Vor allem während des Supersommers 2003 aber auch im vergangenen Sommer gab es einen regelrechtes Massenauftreten und auch die diesjährigen Sommertemperaturen sind ideal für den Falter. Neben seiner Schnelligkeit im Flug zeichnet den Wanderfalter seine Ausdauer aus. So stellen weder Hochgebirge noch Entfernungen bis zu 2000 Kilometern ein Hindernis für das Taubenschwänzchen dar, das schon in Norwegen gesichtet wurde.

 

Wer ein Taubenschwänzchen beobachtet kann dies im Rahmen der landesweiten Falterzählaktion des NABU NRW melden. Die genaue Zählanleitung und Abbildungen der im Fokus stehenden zwölf Tag- und sechs Nachtfalterarten sind auf einer Zählhilfe vermerkt, die unter www.platzfuerfalter.de abrufbar ist. Auch weitere Arten, die nicht auf dem Zählbogen abgebildet sind, dürfen angegeben werden. Die Aktion endet dieses Wochenende. Ausgefüllte Zählhilfen werden aber noch bis zum 22. Juli entgegen genommen. Diese sollten entweder per Post an die Landesgeschäftsstelle des NABU NRW oder per E-Mail an Falter@NABU-NRW.de geschickt werden. Die Beobachtungen können auch direkt online unter www.platzfuerfalter.de eingegeben werden.

 

Für Rückfragen:

 

Alina Pickart, Naturschutzfachliche Projektleitung „Mehr Platz für Falter – Jetzt wird´s bunt!“, alina.pickart@nabu-nrw.de

 

Karl-Heinz Jelinek, Schmetterlingsexperte beim NABU NRW, mobil: 0151 15 211 483

 

Dr. Heide Naderer; Vorsitzende NABU NRW, Tel.: 0211 15 92 51 41

 

 

 

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | NABU HALTERN AM SEE  | Nr. 46/23 | 08. Juli 2023

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NABU NRW fordert die konsequente Entwicklung naturnaher Wälder

Waldspaziergang mit NABU-Landesvorsitzender Dr. Heide Naderer in der Haard zeigt Alternativen für zukünftiges naturnahes und klimaangepasstes Waldmanagement auf

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Düsseldorf/Recklinhausen – Dem deutschen Wald geht es schlecht. Laut Waldzustandserhebung 2022 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind vier von fünf Bäumen geschädigt. Trotzdem soll er vielfältige Nutz- und Schutzfunktionen erfüllen, uns bei der Bewältigung der Klimakrise als Kohlenstoff- und Wasserspeicher dienen, Sauerstoff spenden und mit seiner Kühlungsleistung in sommerlichen Hitzeperioden das Leben erträglich machen. „Doch die Landschaft und der Wald trocknen heute menschengemacht schneller aus, weil Feuchtgebiete entwässert und der Wasserhaushalt verändert wurde. Statt artenreicher, naturnaher Laubmischwälder bestimmen angepflanzte Forstmonokulturen aus Nadelbäumen das Bild. Die notwendigen Ökosystemleistungen können solche Wälder nicht mehr erfüllen“, sagte Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW, anlässlich eines Waldspazierganges im Kreis Recklinghausen mit Vertreter*innen der örtlichen Politik.

 

Am Beispiel der Haard bei Haltern am See machte der NABU auf die Probleme in der bestehenden Waldbewirtschaftung aufmerksam und zeigte Alternativen für ein zukünftig naturnahes und klimaangepasstes Waldmanagement auf. „Die allein an Gewinnmaximierung orientierte forstwirtschaftliche Nutzung hat den Wald in den letzten Jahrzehnten stark geprägt. Ausgeräumte Wälder, Aufforstung statt spontaner Sukzession, Bodenverdichtung durch bei Durchforstung eingesetzte Erntefahrzeuge, Entfernung von Habitatbäumen aufgrund von Wegesicherungspflichten - es können noch weit mehr Eingriffe des Menschen auf den Wald aufgezählt werden“, erklärte Carola De Marco, Waldexpertin beim NABU Haltern am See. In der Haard fänden sich aber nicht nur Beispiele für „Sünden“ in der Waldwirtschaft, sondern ebenso Ansätze einer naturverträglichen und nachhaltigen Handlungsweise.

„Wie unser aller Handeln sich auf den Wald mit Blick auf seine Wirksamkeit im Kampf gegen die Klimaerwärmung auswirkt, zeigt die auf dem Hauptweg liegende Waldstation der NAJU Haltern“, so de Marco weiter. Hier sind der CO2-Fußabdruck und der Wald als CO2-Senke thematisiert. Die Jugendlichen zeigten beispielhaft die Handlungsmöglichkeiten jedes Einzelnen auf.

 

„Ein gesunder Wald ist im Interesse aller“, erklärte die NABU-Landesvorsitzende. Ein Grund mehr eintönige Fichten- oder Kiefernplantagen endlich systematisch in struktureiche Laubmischwälder umzubauen. Doch damit sei es nicht getan. Damit der Wald künftigen Wetterextremen standhalten und wieder gesund werden kann, müsse nicht nur er sich ändern. „Die Waldwirtschaft muss jetzt zwingend die Anforderungen, die durch Klimakrise und Biodiversitätskrise bestehen, mitdenken und umsetzen. Wenn der Wald sich arten- und strukturreich entwickeln kann und seine Böden, sein Innenklima und seinen Wasserhaushalt geschützt werden, minimieren wir künftige Risiken und gewinnen am Ende alle“, so Naderer.

 

Mehr zum Thema „Wälder der Zukunft: Ökosysteme für Mensch und Natur“ finden sich

im neuen Grundsatzprogramm des NABU unter: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/waelder/grundsatzprogramm.html.

 

Kontakt:

Carola De Marco, NABU Haltern am See, mobil: 0151 56 96 40 95

Dr. Heide Naderer, Vorsitzende NABU NRW, Tel.: 0211 15 92 51 41

Heinz Kowalski, Sprecher Landesfachausschuss Wald im NABU NRW, 0160 88 56 396

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | NR 45/23 | 06. JULI 2023

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Klimarobuster Naturgarten – so geht´s!

NABU NRW gibt Tipps für einen Naturgarten der Hitze und Trockenheit widersteht | So lassen sich schattige Lieblingsplätze für Mensch und Tier schaffen

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Düsseldorf – Der Juni war der zweitwärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnung, so die wenig überraschende Meldung des WDR Ende vergangener Woche. Und zu trocken war er ebenfalls. Erste sommerliche Hitze und Trockenheit zeigen ihre Wirkung auch im Garten. Damit Hobbygärtnerinnen und -gärtner in den Sommermonaten nicht auf staubtrockenen Rasen oder heißen Schotter schauen, hat der NABU NRW einige Tipps für blühende, klimaresiliente Naturgärten parat, die helfen, den Garten auch in trockenen, heißen Zeiten zu einem schattigen Rückzugsort für Pflanzen, Tier und Mensch werden zu lassen. „Naturnahe Gärten erfüllen als Trittstein-Biotope zunehmend eine wichtige Funktion für die Artenvielfalt. Im Gegenzug erhalten wir Menschen eine kühle Oase in heißen Sommermonaten“, sagt Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW.

 

Den Boden vor Austrocknung zu schützen ist dabei einer der wichtigsten Punkte für einen klimaresilienten Garten. Leider sieht man in privaten Gärten häufig immer noch raspelkurzen Rasen. Im Sommer lässt das den Boden schnell austrocknen und macht eine Bewässerung notwendig. „Ganz ohne diesen traurigen Anblick und auch wesentlich wassersparender kommt der Garten aus, wenn man den Rasen höher stehen lässt oder besser noch eine Blumenwiese anlegen. Nur in den ersten Wochen nach der Ansaat benötigt die Wiese Wasser“, erklärt die NABU-Landesvorsitzende. „Anschließend schützt das Grün den Boden vor direkter Sonneneinstrahlung. So wird Feuchtigkeit besser gespeichert.“

 

Heimische, standortgerechte und insektenfreundliche Stauden sind ebenfalls von großer Bedeutung. Sie sind nicht nur hübsch anzusehen und pflegeleicht, ihr Pollen und Nektar schmecken zugleich vielen Schmetterlingen, Wildbienen und anderen Insekten. „Mit Natternkopf, Wiesen-Flockenblume und Wiesensalbei können sich Gartenliebhaberinnen und -liebhaber das Gießen und Düngen sparen. Viele der standorttypischen Stauden kommen mit trockenen, nährstoffarmen Böden klar. Falls die Pflanzen bei großer Hitze doch mal Wasser brauchen, nutzt man am besten aufgefangenes Regenwasser zum Gießen“, so Naderer weiter. Das freut auch den Geldbeutel.

 

Naturnahe Gärten können wertvolle Schattenspender im Sommer sein – nicht nur für uns Menschen, sondern auch für Tiere und Pflanzen. „Damit sich die Pflanzen im Garten gegenseitig etwas beschatten, sollte man diese gestaffelt nach Wuchshöhe platzieren. Als größte Pflanzen eignen sich Gehölze, wie der hitzebeständige Feldahorn. Kornelkirsche, Holunder und andere Sträucher werden vor die Bäume gesetzt. Die niedrigste Stufe, die wiederum vor die Sträucher gepflanzt wird, sind heimische Stauden, so ein weiterer Tipp des NABU NRW. So erhalten alle Pflanzen Sonne, aber keiner wird es zu warm. Ein Bonuspunkt: Insekten und Vögel finden darin Futter sowie Unterschlupf.

 

Eine kühlende Wirkung hat zudem ein Gartenteich: Er verdunstet Wasser und kühlt so seine Umgebung. Ein guter Platz dafür ist eine ebene besonnte Stelle im Garten. Igel, Vögel, Libellen und viele andere Tiere kommen im Sommer gern zum Trinken an den Teich. Wichtig ist, dass es flache Stellen am Ufer gibt. So können Tiere, die hineingefallen sind, selbst hinausklettern. So gestaltet steht dem erholsamen Urlaub im eigenen Garten nichts mehr im Wege.

 

Mehr Tipps für einen klimarobusten Garten gibt es unter https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/grundlagen/klimagarten/26024.html.

 

 

Für Rückfragen:

Dr. Heide Naderer; Vorsitzende NABU NRW, Tel.: 0211 15 92 51 41

 

 

 

PRESSEMELDUNG NABU-STIFTUNG NATURERBE NRW | NR. 36 | Düsseldorf, 26. Mai.2023

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Immer mehr Naturoasen im Kreis Euskirchen in NABU-Hand

Drei weitere Flächen sind der NABU-Stiftung Naturerbe NRW übertragen worden

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Düsseldorf – Ein blütenreicher Kalkmagerrasen bereichert neuerdings die Flächen der NABU-Stiftung Naturerbe NRW im Kreis Euskirchen. Die Stiftung betreut landesweit Streuobstwiesen, Wald, Grünland- und Wasserhabitate, um Natur und Umwelt zu bewahren. Ob Orchideen, Zauneidechsen, Edelkrebse oder Waldkäuze – in den Naturoasen der Stiftung finden sich Arten, die es ansonsten schwer haben, sich in unserer Welt noch zu behaupten. Die blütenreiche Kalkmagerrasenwiese ist nur eine der mittlerweile sieben Flächen im Kreis Euskirchen, die unter dem Schutz der Stiftung und der Pflege des NABU Euskirchen stehen.

Auch die ehemaligen Fischteiche am Bünnbach dienen ab jetzt dem Naturschutz und speziell dem Schutz von Amphibien und Co. Auch sie wurden der NABU-Stiftung Naturerbe NRW übereignet. Die Fischteiche werden durch einen naheliegenden Bach mit Wasser gespeist, so dass sie in heißen und trockenen Sommern Wasser führen können und damit für Amphibien auch in dieser Zeit ein wichtiger Rückzugsort sind.

Zudem kaufte die NABU-Stiftung Naturerbe NRW eine rund 3700 Quadratmeter große Naturwaldparzelle. Sie liegt in der Nähe des Manscheider Bachtals, wo Stiftung und NABU Euskirchen bereits eine Fläche für Schwarzstörche und Edelkrebse betreuen. Die neu erworbene Fläche ist bereits länger der Natur überlassen und soll mit Unterstützung der ehrenamtlich Aktiven im Kreis in Zukunft ein Trittstein für Pflanzen und Tiere sein.

Die Mittel für den Kauf dieser drei Flächen stammen von NABU-Gruppen: NABU Märkischer Kreis e.V., NABU Euskirchen e.V., NABU Leverkusen e.V. und NABU Solingen e.V. steuerten die Beträge bei, um die Flächen für den Naturschutz zu erhalten oder umzuwandeln. „Ich freue mich, dass die NABU-Familie so gut zusammenarbeitet, dass wir Flächen kaufen und auch die gestifteten Flächen mit unseren Gruppen pflegen können. Nicht nur im Kreis Euskirchen, im ganzen Land und das ist wertvoll und wichtig für die Natur in NRW“, sagt der Vorsitzende der Stiftung, Christian Chwallek. „Private Stifter*innen sind darüber hinaus Förderer unserer Ziele, die sich damit auch namentlich in der Stiftung verewigen können.“

Um weiterhin die Natur schützen zu können, hat die Stiftung auch ein Spendenkonto ausschließlich für den Erwerb von naturschutzwürdigen Flächen eingerichtet: DE03 3702 0500 0001 1414 77 bei der Bank für Sozialwirtschaft. Weitere Informationen zur NABU-Stiftung Naturerbe NRW unter www.naturerbe-nrw.de.

Ansprechpartner:
Christian Chwallek, Vorsitzender NABU-Stiftung Naturerbe NRW, mobil: +49172 3050359

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | Nr. 26 | 18. April 2023

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Sommerboten sind zurück in Nordrhein-Westfalen

NABU: Schwalben sind weiterhin auf Unterstützung durch den Menschen angewiesen | Mehr als 3000 schwalbenfreundliche Häuser in NRW
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Düsseldorf – In den letzten Tagen sind zahlreiche Rauch- und Mehlschwalben aus ihren Winterquartieren südlich der Sahara in ihre Brutgebiete nach Nordrhein-Westfalen zurückgekehrt. Leider sind die Bestände hierzulande in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch und kontinuierlich zurückgegangen. Zu den Hauptursachen zählt das Fehlen geeigneter Brutplätze. „Rauch- und Mehlschwalben sind Kulturfolger und leben in der unmittelbaren Nähe des Menschen. Deshalb ist es für die gefährdeten Tiere entscheidend, dass wir ihnen Zugang zu Ställen gewähren und ihre Nester an Fassaden dulden“, sagt Christian Chwallek, stellvertretender Landesvorsitzender und Ornithologe beim NABU NRW.

 

Die Bestände sowohl der Rauch- als auch der Mehlschwalbe sind seit Jahrzehnten stark rückläufig. Im Atlas der Brutvögel Nordrhein-Westfalens beziffern Fachleute den Rückgang bei Mehlschwalben mit 45% seit den 1990er Jahren. Beide Schwalbenarten stehen heute in Nordrhein-Westfalen als gefährdet auf der Roten Liste. Wenn die Langstreckenzieher jetzt im April nach Tausenden Flugkilometern aus Afrika in unseren Breiten ankommen, erleben die ortstreuen Schwalben häufig eine böse Überraschung: Früher genutzte Viehställe sind verschwunden oder verschlossen, ihre Nester wurden von Hauswänden entfernt oder Netze und Stacheln hindern sie am Anflug an ihre Brutplätze. Hinzu kommt, dass den Schwalben schlichtweg das Baumaterial fehlt, denn heutzutage sind selbst Feldwege asphaltiert oder derart sorgfältig mit Schotter befestigt, dass man Pfützen als Quelle für Lehm, Ton oder Schlamm hier vergeblich sucht.

 

Neben dem Erhalt der gesetzlich geschützten Nistplätze wie dem Anbringen künstlicher Nisthilfen kann man beide Arten also mit sogenannten „Lehmtankstellen“ effektiv unterstützen. Hier finden Rauch- und Mehlschwalben dann den für den Bau ihrer aufwändigen Nester benötigten Lehm. Neben dem Verlust und der Zerstörung von Brutplätzen bekommen die Vögel aber auch den Schwund an Insekten zu spüren: „Als Insektenfresser, die sich fast ausschließlich von kleinen, fliegenden Insekten wie Mücken, Läusen und Fliegen ernähren, die sie im Flug erbeuten, sind sie besonders während der Aufzucht der Jungen auf große Mengen dieser Fluginsekten angewiesen“, so Chwallek weiter.

 

Trotz der schwierigen Situation können die Schwalben in Nordrhein-Westfalen auf Menschen bauen, die die Gesellschaft der Schwalben auch heute noch zu schätzen wissen und die Vögel in oder an ihren Häusern willkommen heißen. Der NABU NRW zeichnet diese Menschen seit 2010 für den aktiven Artenschutz am Haus und ihre Toleranz aus. So wurden im vergangenen Jahr in zwölf Kreisen und kreisfreien Städten über 200 neue Häuser mit der Plakette „Schwalbenfreundliches Haus“ von den NABU-Gruppen vor Ort ausgezeichnet. Insgesamt wurde die Plakette in NRW bereits mehr als 3000 Mal vergeben. Auch in diesem Jahr läuft die landesweite Aktion weiter und Schwalbenfreunde können sich wieder für eine Auszeichnung beim NABU bewerben.

 

Weitere Informationen zur NABU-Aktion „Schwalbenfreundliches Haus“ und zur Hilfe für Schwalben gibt es unter: www.nabu-nrw.de/schwalbenschutz

 

Für Rückfragen:

Christian Chwallek, stellv. Vorsitzender und Vogelschutzexperte des NABU NRW, mobil: 0172 30 50 359 

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Herausgeber: NABU Nordrhein-Westfalen, 40219 Düsseldorf

Redaktion: NABU-Pressestelle NRW, Birgit Königs (verantwortlich)

T. 0211 15 92 51 - 14 | M. 0173 46 99 296| E-Mail: B.Koenigs@NABU-NRW.de

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | Nr. 12/23 | 24. Februar 2023

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Naturschutz/Gehölzpflege

NABU: Brutsaison von Vögeln beginnt im März

Rückschnitt von Hecken und Büschen nur noch bis Ende Februar möglich

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Düsseldorf – Die Tage werden länger, die Temperaturen milder. Bäume, Sträucher und Hecken beginnen auszutreiben. Schneeglöckchen stehen in voller Blüte, Krokusse, Lungenkraut und Narzissen folgen bald. Die Vögel beginnen mit der Balz und dem Nestbau. Das heißt aber auch, viele Gartenbesitzende fangen an, ihren Garten aufzuräumen und für den Sommer vorzubereiten. Der NABU Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass bei den dabei anstehenden Rückschnitten von Bäumen, Hecken und Sträuchern unbedingt die Nist- und Brutzeit von Vögeln zu beachten ist, die am 1. März beginnt und bis zum 30. September dauert. In dieser Zeit sind laut Bundesnaturschutzgesetz Fällungen und Schnittmaßnahmen grundsätzlich verboten. Die Vorschriften dienen dem Schutz der Tiere, insbesondere der Vögel, die beim Nestbau sowie beim Brutgeschehen nicht gestört werden dürfen.

Im öffentlichen Raum umfasst das Verbot die meisten Bäume sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. In privaten Gärten sind Bäume zwar vom Verbot ausgenommen; für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Co. gilt das Verbot jedoch in gleichem Maße. Wer also in seinem Garten noch einen starken Rückschnitt oder Verjüngungsmaßnahmen vornehmen möchte, kann dies nur noch bis zum 28. Februar erledigen.

Danach sind nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanze zulässig. Die Natur sollte aber gerade in dieser Zeit nicht unnötig belastet werden. Daher appelliert der NABU NRW an alle Besitzerinnen und Besitzer eines Gartens, die zulässigen Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Ende Juli durchzuführen und grundsätzlich vor einem Schnitt zu prüfen, ob belegte Nester zu finden sind.

Hecken und Büsche sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren, so unter anderem für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden gute Versteckmöglichkeiten und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück. Dies sollte bei der Gartenarbeit stets berücksichtigt werden.  

Gesetzlicher Hintergrund
In dem seit 1. März 2010 gültigen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) heißt es in § 39 Abs. 5 Nr. 2: „Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“ Da der Gesetzgeber mit „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ auch private Haus- und Kleingärten, inklusive Zier- und Nutzgärten sowie Kleingartenanlagen meint, gilt: Das Verbot findet auf Bäume in privaten Haus- und Kleingärten keine Anwendung. Artenschutzrechtliche Regelungen sind nach § 39 Abs. 7 BNatschG jedoch zu beachten. Das heißt, wenn sich in einem Baum zum Beispiel ein Vogelnest befindet, dann greift der Schutz des § 44 Abs. 1 BNatSchG, wonach es unter anderem grundsätzlich verboten ist, die geschützten Tiere zu verletzten, zu töten oder während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeiten erheblich zu stören. Ebenso ist es verboten, „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der geschützten Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“ Diese Regelungen gelten das ganze Jahr ohne Befristung. Gleiches gilt für § 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG, wonach es verboten ist, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.“ Diese Regelung ist relevant für wiederkehrend belegte Nester und regelmäßige Aufenthaltsorte von Tieren.

Über diese Regelungen des BNatschG hinaus, sind die jeweiligen kommunalen Baumschutzsatzungen zu beachten. Darin sind weitere Regelungen zu Verboten, Ausnahmen und Befreiungen enthalten. Je nach Satzung können nämlich auch Baumfällungen im privaten Garten sowie sonstige Eingriffe an Bäumen, Hecken und Sträuchern grundsätzlich verboten sein. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können bzw. müssen jedoch entsprechende Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen erteilt werden, die vorab zu beantragen sind. Da die kommunalen Baumschutzsatzungen jeweils andere Regelungen enthalten, ist es sinnvoll, sich vorab bei der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zu informieren.

Für Rückfragen:
Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW, Tel.: 0211-15 92 51-41

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Herausgeber: NABU Nordrhein-Westfalen, 40219 Düsseldorf

Redaktion: NABU-Pressestelle NRW, Birgit Königs (verantwortlich)

Tel. 0211-15 92 51 - 14 | E-Mail: B.Koenigs@NABU-NRW.de

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | Nr. 11/23 | 17. Februar 2023

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Der Frühling kommt schneller als gedacht

NABU: Vögel zum Start der Brutsaison noch mit Nisthilfen unterstützen

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Düsseldorf – Der Frühling naht und mit ihm für viele Vögel der Wettstreit um das beste Revier und den besten Brutplatz. Insbesondere die intensive Nutzung der Landschaft, aber auch die übertriebene Ordnungsliebe des Menschen in seinem unmittelbaren Wohnumfeld erschwert der heimischen Tierwelt jedoch immer häufiger die Wohnungssuche. „Der Verlust an natürlichen Brut-, Nist- und Lebensstätten hat für viele unserer Mitgeschöpfe ernste Ausmaße angenommen“, erklärt Christian Chwallek, Ornithologe beim NABU Nordrhein-Westfalen. Doch hier könne zumindest im Siedlungsbereich recht einfach und ohne großen finanziellen Aufwand Abhilfe geschaffen werden – auch jetzt noch.

Künstliche Nisthilfen und Unterkünfte seien feste Bestandteile der Arbeit für den Schutz der heimischen Tierwelt. Meisenkästen würden sicherlich am häufigsten in unseren Gärten angeboten. Dabei gebe es eine große Vielfalt an möglichen Nisthilfen: So freut sich beispielsweise der Kleiber über Kästen mit besonders großem Innenraum. Dort hinein bringt er kleine Rindenstücke und große Blätter. Kleiber gehören zu den lautesten Sängern, fallen uns aber zumeist erst bei ihrem Lauf an Baumstämmen herab auf. 

„Garten- und Waldbaumläufer benötigen Kästen, die eigentlich größere Schalen mit seitlichen Einschlupfschlitzen sind. Der Baum bildet hier die Rückseite“, ergänzt Jonas Brüggeshemke vom Fachausschuss Ornithologie im NABU NRW. „Darüber hinaus können Nischenkästen für Halbhöhlenbrüter wie Grauschnäpper, Garten- und Hausrotschwanz sowie die Bachstelze angeboten werden. Mauersegler, jene begnadeten, wendigen Flieger, die von Anfang Mai bis Anfang August durch unsere Straßenschluchten kurven, können durch Nistkästen unterstützt werden, die möglichst zu mehreren an höheren Gebäuden angebracht werden“, zählt Brüggeshemke weitere Nisthilfen auf. Auch für den Zaunkönig gebe es eine spezielle Nisthöhle. Und natürlich ließen sich auch große Nistkästen für Turmfalke, Schleiereule und Co. – je nach Standort dann aber mit etwas mehr Aufwand – installieren.

Doch nicht nur Vögel, auch Fledermäuse und Insekten nehmen Nisthilfen gerne an. Für Insekten sind diese leicht gebaut: Ein mit Bohrlöchern versehenes Stück Holz wird an einer sonnigen, windgeschützten Stelle im Garten aufgehangen und schon finden dort Bienen und Wespen ein Zuhause. Fledermauskästen benötigen etwas mehr Aufwand, können jedoch mehrere Jahre von den Tieren bewohnt werden. Wer es nun selber nicht mehr schafft Nisthilfen zu bauen, der kann auf ein breites Angebot im Naturversand zurückgreifen. Chwallek: „Allerdings sind voll ausgebuchte Nisthilfen nur dann zu erwarten, wenn es im Umfeld entsprechend Nahrung gibt. Egal ob Meise, Hummel oder Zwergfledermaus – sie alle freuen sich deshalb sehr über naturnahe Gärten.“

Anleitungen zum Bau geeigneter Nisthilfen gibt es unter: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/helfen/nistkaesten/index.html.

Für Rückfragen:
Jonas Brüggeshemke, Sprecher des Landesfachausschuss Ornithologie und Vogelschutz im NABU NRW, mobil: 0157 77 05 31 22
Christian Chwallek, stellv. Vorsitzender und Vogelschutzexperte des NABU NRW, mobil: 0172 30 50 359

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Herausgeber: NABU Nordrhein-Westfalen, 40219 Düsseldorf

Redaktion: NABU-Pressestelle NRW, Birgit Königs (verantwortlich)

Tel. 0211.15 92 51 - 14 | Fax -15 | E-Mail: B.Koenigs@NABU-NRW.de